{"id":80,"date":"2022-02-07T17:56:41","date_gmt":"2022-02-07T16:56:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dachkonzepte.net\/?page_id=80"},"modified":"2023-04-23T18:15:05","modified_gmt":"2023-04-23T16:15:05","slug":"elementor-80","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.dachkonzepte.net\/?page_id=80","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"80\" class=\"elementor elementor-80\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-14b52df elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"14b52df\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-b0d9e1d\" data-id=\"b0d9e1d\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a024c57 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"a024c57\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Dachkonzepte Geb<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-e346905 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"e346905\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div><p><strong>1. Allgemeine Bestimmungen<br \/>1.1<\/strong> Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Dachkonzepte Geb und dem Vertragspartner. Abweichende besondere Vereinbarungen und Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.<br \/><strong>1.2<\/strong> AGB des Partners, die nicht ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt werden, verpflichtet sich die Firma Dachkonzepte Geb auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen ist.<br \/><br \/><strong>2. Vertragsschluss<br \/><\/strong>Vertr\u00e4ge, \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen sind nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform vereinbart werden. Die Aufhebung aller Formerfordernisse bedarf der Schriftform. Im Fall einer K\u00fcndigung, R\u00fccktritt etc. stehen Dachkonzepte Geb Anspr\u00fcche welche im \u00a7 649 BGB geregelt sind, weitere eventuelle Kosten f\u00fcr R\u00e4umung der Baustelle, Materialien, die Dachkonzepte Geb kurzfristig anderweitig nicht einsetzen kann, Vorplanungen, Kosten f\u00fcr K\u00fcndigungen verschiedener Drittgesch\u00e4fte, die Lohnkosten der f\u00fcr den Auftrag erforderlichen Mitarbeiter, die in dem geplanten Zeitraum nicht mehr eingesetzt werden k\u00f6nnen, uneingeschr\u00e4nkt zu.<br \/><br \/><strong>3. Leistungen von Dachkonzepte Geb<br \/>3.1<\/strong> Bei Kauf ohne vereinbarte Lieferung stellt Dachkonzepte Geb den Kaufgegenstand zur vereinbarten Lieferzeit an dem benannten Ort zur Abholung bereit und benachrichtigt den Partner. Der Partner ist f\u00fcr die Transportverpackung und den Transport selber verantwortlich.<br \/><strong>3.2<\/strong> Bei einem Kauf mit vereinbarter Lieferung handelt es sich regelm\u00e4\u00dfig um einen Versendungskauf. Erf\u00fcllungsort bleibt der Gesch\u00e4ftssitz von Dachkonzepte Geb. Dachkonzepte Geb\u00fcbernimmt die Kosten der Transportverpackung und die Kosten des Transportes zu dem vom Partner angegebenen Ort. \u00c4ndert der Partner nach Vertragsschluss den Bestimmungsort, hat der Partner die Mehrkosten zu tragen.<br \/><strong>3.3<\/strong> Bei den vereinbarten Lieferfristen und -terminen handelt es sich um \u201ecirca\u201c-Termine. Dachkonzepte Geb wird sich bem\u00fchen, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. Sollte dies nicht m\u00f6glich sein, wird Dachkonzepte Geb dem Partner dies unverz\u00fcglich mitteilen.<br \/><br \/><strong>4. Leistungen des Partners<br \/>4.1<\/strong> Der Partner der Dachkonzepte Geb wird auch ohne besondere Aufforderung alle f\u00fcr die Erf\u00fcllung und Ausf\u00fchrung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht zur Verf\u00fcgung stellen und von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Dachkonzepte Geb rechtzeitig Kenntnis geben, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch f\u00fcr alle Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst nach Vertragsschluss bekannt werden.<br \/><strong>4.2<\/strong> Der Partner sorgt daf\u00fcr, dass die Rahmenbedingungen am Aufstellort ein m\u00f6glichst ungest\u00f6rtes, der raschen Inbetriebnahme f\u00f6rderliches Arbeiten erlauben und den ungest\u00f6rten Betrieb sicherstellen. Hierzu geh\u00f6ren zum Beispiel der freie Zugang zum Standort, (befahrbar mit 40 to Sattelzug), Erledigung aller erforderlichen Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten (insbesondere ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zuwege am Zielort f\u00fcr den Transport), Mitteilung \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas-, Wasserleitungen und \u00e4hnliche Angaben, Einholung und Vorlage der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, Unterlagen \u00fcber vorhandene Energieversorgungssysteme usw. Bei Bauleistungen hat der Partner ohne besondere Aufforderung ein fertig installierten und funktionierenden 380 V Drei-Phasen Drehstrom Anschluss zur Verf\u00fcgung zustellen. Alle Kosten f\u00fcr Nichteinhaltung berechnet Dachkonzepte Geb zuz\u00fcglich Gemeinkosten an den Partner weiter.<br \/><strong>4.3<\/strong> Bei Bauleistungen ist vom Partner grunds\u00e4tzlich ein Baubuch zu f\u00fchren und w\u00e4hrend der Bauausf\u00fchrung ist es nach Aufforderung unverz\u00fcglich Dachkonzepte Geb zur Einsicht vorzulegen. Au\u00dferdem ist das Grundbuch der Dachkonzepte Geb ohne besondere Aufforderung zur Einsicht vorzulegen.<br \/><br \/><strong>5. Eigentumsvorbehalt von Dachkonzepte Geb<br \/>5.1<\/strong> Die Gegenst\u00e4nde der Lieferungen bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher gegen den Partner aus der jeweiligen Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Anspr\u00fcche Eigentum von Dachkonzepte Geb. W\u00e4hrend des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist es dem Partner untersagt, die Gegenst\u00e4nde zu verpf\u00e4nden, als Sicherung zu \u00fcbereignen, weiterzuver\u00e4u\u00dfern, zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenst\u00e4nden zu verbinden. Der Auftraggeber stimmt der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek grunds\u00e4tzlich zu. Entstehende Kosten hierf\u00fcr werden weiter berechnet, tr\u00e4gt also der Partner.<br \/><strong>5.2<\/strong> Wird dem Partner die Weiterver\u00e4u\u00dferung, Verbindung bzw. Verarbeitung ausdr\u00fccklich gestattet oder ergibt sich dies aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung bzw. aus dem Vertragszweck, vereinbaren die Parteien bereits jetzt den verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalt.<br \/><strong>5.3<\/strong> Wird der Gegenstand zur Weiterver\u00e4u\u00dferung geliefert, ist dem Partner die Weiterver\u00e4u\u00dferung nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass er von seinem Kunden mit Lieferung sofortige vollst\u00e4ndige Bezahlung erh\u00e4lt oder ebenfalls die Ware nur unter einem effektiven Eigentumsvorbehalt ver\u00e4u\u00dfert. Ver\u00e4u\u00dfert der Partner rechtm\u00e4\u00dfig die Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt an Dachkonzepte Geb seine k\u00fcnftigen Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Kunden mit\u00a0allen Nebenrechten sicherungshalber ab,\u00a0ohne dass es sp\u00e4ter einer besonderen Erkl\u00e4rung bedarf. Die abgetretene Forderung ist auf\u00a0den Sicherungswert zzgl. 40% beschr\u00e4nkt. Dachkonzepte Geb nimmt die\u00a0Abtretung an. In diesem Fall ist der Partner zur Einziehung der abgetretenen Forderung\u00a0berechtigt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Er\u00f6ffnung\u00a0des Insolvenzverfahrens, wesentliche Erschwerung der Rechtsverfolgung, z. B. bei\u00a0Gesch\u00e4ftssitzwechsel, erfolglose Zustellung o.\u00e4., ist Dachkonzepte Geb berechtigt,\u00a0die Einziehungsbefugnis des Partners zu widerrufen. Ferner kann Dachkonzepte\u00a0Geb nach vorheriger Androhung und Fristsetzung die Sicherungsabtretung\u00a0offen legen und die abgetretene Forderung verwerten. Besteht zwischen dem Partner und\u00a0dessen Abk\u00e4ufer ein Abtretungsverbot, ist der Partner nicht berechtigt, die Vorbehaltsware\u00a0ohne vollst\u00e4ndigen Erhalt des Kaufpreises zu ver\u00e4u\u00dfern.<br \/><strong>5.4<\/strong>\u00a0Wird die Vorbehaltsware mit Stoffen anderer Vorbehaltsverk\u00e4ufer vermischt oder verarbeitet,\u00a0erwirbt Dachkonzepte Geb am Endprodukt Miteigentum entsprechend\u00a0dem Wertverh\u00e4ltnis der Stofflieferungen. Wird der Partner durch die Vermischung\u00a0oder Verarbeitung Alleineigent\u00fcmer, sind sich die Parteien dar\u00fcber einig, dass Dachkonzepte\u00a0Geb Miteigent\u00fcmer der hergestellten Sache, und zwar im Verh\u00e4ltnis\u00a0des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert des Endproduktes, wird. Der Partner wird das\u00a0Miteigentum Dachkonzepte Geb unentgeltlich mit kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt\u00a0verwahren.<br \/><strong>5.5<\/strong> Verbindet der Partner die Vorbehaltsware mit Grundst\u00fccken oder beweglichen Sachen,\u00a0so tritt er, ohne dass es einer weiteren besonderen Erkl\u00e4rung bedarf, seine Forderung, die\u00a0ihm als Verg\u00fctung f\u00fcr die Verbindung zusteht, ebenfalls sicherungshalber an Dachkonzepte\u00a0Geb in H\u00f6he des Sicherungswertes zzgl. 40 % ab. Es gelten die Vereinbarungen\u00a0unter 5.3. entsprechend.<br \/><strong>5.6<\/strong> Bei der Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder\u00a0sonstigen Verf\u00fcgungen oder Eingriffen Dritter hat der Partner Dachkonzepte Geb\u00a0sofort zu benachrichtigen und alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, um die Vorbehaltsware\u00a0gegen Ma\u00dfnahmen Dritter zu sch\u00fctzen.<br \/><strong>5.7<\/strong> Tritt Dachkonzepte Geb rechtm\u00e4\u00dfig vom Vertrag zur\u00fcck, z. B. weil der\u00a0Partner eine f\u00e4llige Leistung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df\u00a0erbringt, kann es die Vorbehaltsware sofort herausverlangt werden.<br \/><br \/><strong>6. Gew\u00e4hrleistung von Dachkonzepte Geb<br \/>6.1<\/strong> Dachkonzepte Geb \u00fcbernimmt beschr\u00e4nkt auf einen Zeitraum von f\u00fcnf Jahren nach Ablieferung bzw. Inbetriebnahme die Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die gelieferte Sache frei von Sachm\u00e4ngeln ist und die vertragliche Beschaffenheit aufweist. Dachkonzepte Geb \u00fcbernimmt f\u00fcr Leistungen keine ausdr\u00fcckliche Garantie oder ein Beschaffungsrisiko, es sei denn, dies wird ausdr\u00fccklich schriftlich zugesichert (z. B. durch einen Wartungsvertrag f\u00fcr genutzte oder nicht genutzte Dachfl\u00e4chen). Etwaige Sicherheitsleistungen bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung. Freigestellt bleibt Dachkonzepte Geb die Art und Weise, wie sie diese erbringt. Entstehende Kosten hierf\u00fcr werden weiterberechnet,\u00a0tr\u00e4gt also der Partner.<br \/><strong>6.2.<\/strong> Dieser Gew\u00e4hrleistungsanspruch besteht nur, wenn der Partner insbesondere\u00a0folgende vertraglichen Pflichten einh\u00e4lt:<br \/><em><strong>1.<\/strong><\/em> Die Kaufsache oder der gelieferte Gegenstand wird durch Dachkonzepte Geb\u00a0oder durch einen von ihm schriftlich genehmigten Fachbetrieb in Betrieb genommen.\u00a0Dies muss sp\u00e4testens 12 Tage nach Fertigstellung oder Lieferung erfolgen. Erfolgt die\u00a0Inbetriebnahme durch andere Dritter bleibt der Gew\u00e4hrleistungsanspruch nur bestehen,\u00a0wenn der Partner nachweist, dass der Mangel nicht durch eine fehlerhafte Inbetriebnahme\u00a0verursacht wurde.<br \/><em><strong>2.<\/strong><\/em> Der Partner f\u00fchrt den Betrieb entsprechend den Anweisungen von Dachkonzepte\u00a0Geb insbesondere nach den Herstellervorschriften (z. B. Betriebshandbuch<br \/>bzw. Betriebsanleitung) durch. Er hat dabei vor allem die vorgeschriebenen regelm\u00e4\u00dfigen\u00a0Wartungen einzuhalten, nur die vom Hersteller oder der Dachkonzepte Geb\u00a0zugelassenen Verbrauchsmittel und Ersatzteile zu verwenden und er darf die festgesetzten\u00a0Belastungsgrenzen nicht \u00fcberschreiten.<br \/><em><strong>3.<\/strong><\/em> Der Kaufgegenstand oder die gelieferte Sache wird nicht vom Partner oder von nicht\u00a0autorisierten Dritten ver\u00e4ndert, es sei denn, der Partner weist nach, dass die Ver\u00e4nderungen\u00a0den Mangel nicht verursacht haben.<br \/><em><strong>4.<\/strong><\/em> Sachm\u00e4ngel liegen nicht bei nat\u00fcrlicher Abnutzung oder Verschlei\u00df, z. B. bei Bedachungsmaterial\u00a0die Zeitdispersion, Metallen die Korrosion usw. vor.<br \/><strong>6.3<\/strong> Aufgetretene M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich Dachkonzepte Geb schriftlich\u00a0oder in Textform mitzuteilen. Bei einem Mangel kann der Partner grunds\u00e4tzlich zwischen\u00a0Mangelbeseitigung und Neulieferung w\u00e4hlen. Dachkonzepte Geb ist berechtigt,\u00a0bei unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten eine andere Art der Nachbesserung zu w\u00e4hlen.\u00a0Dachkonzepte Geb Bedachungen ist berechtigt, je Mangel mindestens zwei\u00a0Nachbesserungsversuche vorzunehmen. Ist nicht auszuschlie\u00dfen, dass die Mangelursache\u00a0au\u00dferhalb des Kaufgegenstandes oder der gelieferten Sache liegen k\u00f6nnte, ist Dachkonzepte\u00a0Geb Bedachungen berechtigt, weitere Nachbesserungsversuche durchzuf\u00fchren.\u00a0Schl\u00e4gt die M\u00e4ngelbeseitigung fehl, bleibt Dachkonzepte Geb zur\u00a0Nachlieferung berechtigt. Hat der Partner der Dachkonzepte Geb Bedachungen\u00a0keine angemessene Frist zur Nacherf\u00fcllung gesetzt, bleibt ein R\u00fccktritts-, Minderungs- oder\u00a0Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. Weiter ist dem Partner untersagt Zahlungen\u00a0aufgrund aufgetretener M\u00e4ngel einzustellen. Falls das Gel\u00e4nde, auf dem das Geb\u00e4ude steht,<br \/>an dem die Firma Dachkonzepte Geb Nachbesserungsversuche unternehmen\u00a0will, nicht betretbar ist, oder der Zutritt untersagt wird, sind alle anfallenden Kosten\u00a0f\u00fcr An- und Abfahrt etc. vom Partner zu tragen. Dachkonzepte Geb ist nicht\u00a0verpflichtet, f\u00fcr Nachbesserungsversuche besondere Termine zu vereinbaren.<br \/><strong>6.4<\/strong> Die Gew\u00e4hrleistungsfrist beginnt mit Ablieferung bzw. Abnahme der Sache. Beim Verbrauchsg\u00fcterkauf\u00a0verl\u00e4ngert sich die Gew\u00e4hrleistungsfrist auf zwei Jahre.<br \/><strong>6.5<\/strong> Der Abnahme steht es gleich, wenn der Partner nicht innerhalb von 12 Werktagen nach\u00a0angezeigter Abnahmebereitschaft das Werk abnimmt, obwohl er hierzu verpflichtet w\u00e4re\u00a0oder er nach Genehmigung des EVU das Werk nutzt.<br \/><br \/><strong>7. Haftung der Dachkonzepte Geb<br \/>7.1<\/strong> Der Partner verpflichtet sich, vor Vertragsschluss die Firma Dachkonzepte Geb \u00fcber besondere Haftungsrisiken (z. B. Mangelfolgesch\u00e4den wie Produktionsausfall,\u00a0Bausch\u00e4den etc.) schriftlich aufzukl\u00e4ren, um ihm die Gelegenheit zu geben, entweder einen\u00a0besonderen Versicherungsschutz oder eine gesonderte Haftungsvereinbarung abzuschlie\u00dfen.\u00a0Kosten hierf\u00fcr werden weiterberechnet. Verletzt der Partner diese Unterrichtungspflicht,\u00a0ist die Haftung komplett ausgeschlossen.<br \/><strong>7.2<\/strong> F\u00fcr alle w\u00e4hrend der Bauzeit an Leistungen durch Wetter, Naturereignisse, Feuer, Ungl\u00fccksf\u00e4lle,\u00a0Diebstahl usw. entstehende Sch\u00e4den haftet der Partner. Er ist verpflichtet, sich\u00a0entsprechend zu versichern.<br \/><br \/><strong>8. Zahlungsbedingungen Dachkonzepte Geb<br \/>8.1<\/strong> Verweigert der Partner die Annahme oder Abnahme der Leistung oder der Gegenst\u00e4nde entgegen der vertraglichen Vereinbarung oder nach Aufforderung, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung eines Gegenstandes oder des vertraglich geschuldeten Werkes auf den Partner \u00fcber. Auf Verlangen ist der Partner auch zu Teilabnahmen verpflichtet. Bis zur Erf\u00fcllung dieses Anspruches steht der Firma Dachkonzepte Geb ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Dachkonzepte Geb ist berechtigt, f\u00fcr den Fall des Annahmeverzuges nach konkreter Aufforderung zur Abnahme binnen einer angemessenen Frist bestellte Gegenst\u00e4nde auf Kosten und Gefahr des Partners einzulagern, weiterzuver\u00e4u\u00dfern oder an etwaige Vorlieferanten zur\u00fcckzugeben.<br \/><strong>8.2<\/strong> Die Firma Dachkonzepte Geb ist im \u00dcbrigen berechtigt, bei endg\u00fcltiger Annahmeverweigerung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und ihre Anspr\u00fcche, welche im \u00a7649 BGB geregelt sind, zu verlangen. Sind Gegenst\u00e4nde f\u00fcr den Partner nach Ma\u00df gefertigt, hergestellt oder bearbeitet worden, so betr\u00e4gt der pauschale Schadenersatz 100% des Auftragswertes. Die Firma Dachkonzepte Geb ist berechtigt, einen h\u00f6heren als den pauschalen Schaden oder Anspr\u00fcche welche im \u00a7649 BGB geregelt sind, nachzuweisen und geltend zu machen wie z. B. Stornogeb\u00fchren verschiedener Drittgesch\u00e4fte, Kosten f\u00fcr Baustellenr\u00e4umung, Vorplanungen, eventuelle Streitschlichter, Rechtsberatung, Schiedsgerichtkosten etc.<br \/><br \/><strong>10. Rechtswahl und Gerichtsstand<br \/><\/strong>Das Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br \/>Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Dachkonzepte Geb als vereinbart.<br \/>Erf\u00fcllungsort ist Seelscheid.<br \/><br \/><strong>11. Salvatorische Klausel<br \/><\/strong>Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) dieses Vertrages unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit sp\u00e4ter verlieren, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zul\u00e4ssig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am N\u00e4chsten kommt, was die Vertragspartner unter Ber\u00fccksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben w\u00fcrden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regeln bedacht h\u00e4tten.<\/p><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Dachkonzepte Geb 1. Allgemeine Bestimmungen1.1 Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma Dachkonzepte Geb und dem Vertragspartner. 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